Im Koalitionsvertrag der aktuellen brandenburgischen Landesregierung ist festgehalten, dass die Koalition die Bauordnung novellieren wird, „[…] um das Planen und Bauen zu beschleunigen, Ausbaustandards zu prüfen, serielles und modulares Bauen sowie die Umnutzung oder Umwandlung von Bestandsgebäuden in Wohnraum zu erleichtern“. Um die Landesregierung bei diesem Vorhaben zu unterstützen, formulierte die AG Baukosten des Bündnisses bereits im ersten Quartal 2025 Aspekte, welche aus der Sicht des Bündnisses bei der Novellierung der BbgBO berücksichtigt werden sollten. Im Rahmen der 28. Werkstatt stellte Dr. Jörg Lippert den Diskussionsstand der AG vor. Michael Schiller und Silvana Schwarze, Mitarbeiter:innen des Referats 24 „Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht“ im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, präsentierten den aktuellen Stand zur Novellierung der BbgBO.
Externe Inputs kamen zum einen von Dr. Timo Jacob und Werner Nerlich von der S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Bauwesen mbH Potsdam, welche Anregungen aus Architektensicht für eine Verschlankung des brandenburgischen Bauordnungsrechts vorstellten. Zum anderen stellte Marco Rindt von der Brandenburgischen Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BBSM) einen Vergleich zum Regelstandard Erleichtertes Bauen aus Schleswig-Holstein vor. Hier zeigt sich, dass Brandenburg viele Punkte dieses Standards schon länger umsetzt und damit insbesondere in Kombination mit der sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg Einsparungspotentiale von Baukosten berücksichtigt werden.
Vorstellung der Vorschläge der AG Baukosten zur Novellierung der BbgBO durch Dr. Jörg Lippert
Diskussion im Bündnis